Flexible Schuleingangsphase
Laut Schulgesetz NRW ist ein zentrales Ziel der Schuleingangsphase, alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufzunehmen und sie dem Grad ihrer individuellen Entwicklung entsprechend zu fördern. Gleichaltrige Kinder sind in ihrer Entwicklung unterschiedlich. Sie benötigen je nach Entwicklungsstand und Fähigkeiten unterschiedliche Lernzeiten. In der Schuleingangsphase werden alle Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen Lernvoraussetzungen so unterrichtet, dass sie durch Unterstützung und besondere Herausforderungen in ihren Entwicklungen gefördert werden. Viele Formen des differenzierenden Unterrichts ermöglichen es, Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlichen Kompetenzstufen zu fördern. Die Schuleingangsphase kann in einem Jahr, in zwei Jahren oder in drei Jahren durchlaufen werden. Unabhängig von der individuellen Verweildauer erwerben alle Schülerinnen und Schüler in der Schuleingangsphase tragfähige Grundlagen für das weitere Lernen in den Klassen 3 und 4. Die Kinder können in der Schuleingangsphase getrennt nach Jahrgängen oder in jahrgangsübergreifenden Gruppen unterrichtet werden. Diese Unterrichtsorganisation legt die Schulkonferenz für mindestens vier Jahre fest (§ 11Abs. 2Schulgesetz). In der Overbergschule wird in der Schuleingangsphase getrennt nach Jahrgängen unterrichtet.